Todesstrafe in der DDR - Mit der ganzen Härte des Gesetzes

Artikel-Nr.: 4250015781029
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Mehr als 200 Menschen wurden bis 1981 in der DDR hingerichtet. Die Staatsanwälte mussten jeden Antrag auf Todesstrafe vom Politbüro genehmigen lassen. Ihre Fälle lassen sich in drei Gruppen unterteilen: NS-Verbrechen, "politische Verbrechen" beziehungsweise "Staats- verbrechen" gegen die DDR und gewöhnliche Kriminalität (Mord). Anfangs in aller Öffentlichkeit, ergingen die Urteile und Exekutionen in den späteren Jahren hinter verschlossen Türen. Die letzte sogar fast im Geheimen, da es die "eigenen Leuten" betraf. Bis 1967 wurden die Urteile mit der Guillotine vollstreckt, ab 1968 wurde mit dem unerwarteten "Nahschuss" exekutiert. Er war eine Besonderheit der DDR-Justiz: Der Henker lauerte hinter einer Tür und erschoss sein ahnungsloses Opfer von hinten.

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