Auslese für die Siedlergesellschaft

Artikel-Nr.: 978-3-525-36967-8
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Maria Fiebrandt

Auslese für die Siedlergesellschaft

Die Einbeziehung Volksdeutscher in die NS-Erbgesundheitspolitik im Kontext der Umsiedlungen 1939–1945

Als am 1. September 1939 die deutschen Truppen in Polen einfielen, war das der Auftakt für die Eroberung von „Lebensraum im Osten“. Eroberung war gleichbedeutend mit der Versklavung und Vernichtung der einheimischen Bevölkerung, die der NS-Rassenideologie nach als „fremdvölkisch“ und daher „minderwertig“ galten. An ihren Platz sollten sogenannte „Volksdeutsche“ treten, die bis dahin als Minderheiten in verschiedenen europäischen Ländern, z.B. Rumänien, Lettland oder Italien, lebten. Über eine Million Menschen verließen auf dem Land- und Schiffsweg ihre alte Heimat. Allerdings erhielt keineswegs jeder dieser Umsiedler den von der NS-Propaganda versprochenen Bauernhof im Osten. Zum einen blieben viele von ihnen in provisorischen Lagern untergebracht und warteten dort auf ihre endgültige Ansiedlung. Zum anderen galten nicht alle Volksdeutschen als „siedlungstauglich“. Nur „rassereine“ und „erbgesunde“ Umsiedler sollten in den Osten gelangen und dort Teil der neu zu schaffenden Siedlergesellschaft werden. Während des Einbürgerungsverfahrens untersuchten und selektierten Ärzte und „Rasseexperten“ dafür jeden Einzelnen. Dabei galt nicht allein der „Rassereinheit“ sondern auch der „Erbgesundheit“ besondere Aufmerksamkeit. Gemäß der „rassenhygienischen“ Idee galten Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen sowie psychischen Erkrankungen als „minderwertig“ und zugleich als Gefahr für den deutschen „Volkskörper“. Sie sollten mit Hilfe der bereits praktizierten „rassenhygienischen“ Maßnahmen ausgesondert werden. Damit drohte ihnen nichts Geringeres als die Zwangssterilisation und die Einbeziehung in die NS-Krankenmorde.

(Schriften des Hannah-Arendt-Instituts - Band 055)

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